AGB
Göldi Hörberatung GmbH – Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen der Göldi Hörberatung GmbH (nachfolgend Hörgeräteakustiker genannt) und dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt). Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Hörgeräteakustiker und dem Kunden.
1. Besondere Bedingungen für Kaufverträge
- Abschluss des Kaufvertrages
Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Kunde mündlich bestätigt oder schriftlich mittels Bestellformular oder Kaufvertrag unterzeichnet, oder wenn der Hörgeräteakustiker die An-nahme der Bestellung schriftlich bestätigt und dagegen nicht innert drei Arbeitstagen Wider-spruch erhoben wird. - Lieferfähigkeit/Lieferzeit
Die Lieferung durch den Hörgeräteakustiker erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Anlieferung vom Lieferanten/Hersteller. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Verkäufer den Käufer unterrichten; der Kauf fällt dahin und eine eventuelle Vorauszah-lung oder sonstige Gegenleistung ist dem Kunden unverzüglich erstatten. Weitergehende An-sprüche des Kunden sind ausgeschlossen. - Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand geht erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn der Kaufpreis vollumfänglich bezahlt worden ist. Bis dahin bleibt der Hörgeräteakustiker Eigentümer. Dieser ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB in das entsprechende Register eintragen zu lassen. - Übernahme des Kaufgegenstandes
Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht fristgemäss entgegen, ist der Hörgeräteakusti-ker nach unbenutztem Ablauf einer von ihm angesetzten angemessenen Nachfrist wahlweise berechtigt, am Vertrag festzuhalten und die Zahlung des vollen Kaufpreises nebst Verzugszin-sen gegen Übergabe des Kaufgegenstandes zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten und statt der vollen Kaufpreiszahlung eine Konventionalstrafe in Höhe von 15 % des verein-barten Kaufpreises (exkl. MWST) geltend zu machen. Eine allfällige Konventionalstrafe ent-fällt oder ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass dem Hörgeräteakustiker gar kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die Konventio-nalstrafe. Andererseits bleibt dem Hörgeräteakustiker im Falle des Rücktrittes vom Vertrag die Geltendmachung eines über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schadens ebenfalls vorbehalten. - Gewährleistung, Garantie und Haftung
Die kaufrechtliche Gewährleistung des Hörgeräteakustikers für den Kaufgegenstand wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen aufgehoben. Stattdessen gilt zu Gunsten des Kunden die vom Hersteller für den Kaufgegenstand gewährte Garantie, welche dem Kunden beim Kauf bekannt gegeben wird. Jedenfalls ausgeschlossen wird eine Haftung des Hörgeräteakustikers für Schäden, die auf natürlichen Verschleiss, unsachgemässen Gebrauch, mangelnde oder falsche Pflege oder auf ausgelaufene bzw. auf die Verwendung ungeeigneter Batterien zu-rückzuführen sind. Ebenso erlischt jede Gewährleistung für Hörgeräte, an welchen vom Kun-den oder von Dritten Änderungen oder Reparaturen ausgeführt wurden. Im Übrigen wird für die Haftung des Hörgeräteherstellers auf die nachstehende Ziffer III. / 2. verwiesen. - Verlust des Hörgerätes vor Eigentumsübergang
Verliert der Kunde ein Hörgerät während es ihm zum Probetragen zur Verfügung gestellt wird oder ganz generell bevor das Eigentum an einem ihm schon ausgehändigten Hörgerät auf ihn übergegangen ist, haftet der Kunde dem Hörgeräteakustiker für den Wert des Gerätes sowie die vom Hörgeräteakustiker bereits geleistete Arbeit.
2. Besondere Bedingungen für Anpassungen, Reparaturen und sonstige handwerkliche Leistungen
- Fachgerechte Ausführung
Anpassungen und Reparaturen von Hörgeräten haben fachgerecht durch entsprechend be-fähigte Personen zu erfolgen. - Zahlungsbedingungen
Die Kosten für Anpassungen und Reparaturen von Hörgeräten sind grundsätzlich in bar zu erbringen. Falls der Kunde eine Bezahlung mittels Rechnung wünscht, steht es im Ermessen des Hörgeräteakustikers, einem solchen Ersuchen zu entsprechen oder auf einer Barzahlung zu beharren - Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung für Anpassungs- und Reparaturleistungen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regeln, soweit die vorliegenden AGB keine davon abweichenden Bestimmungen enthalten. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden aus mangelhaften Anpassungs- und Reparaturleistungen gegen den Hörgeräteakustiker beträgt 2 Jahre. Sie beginnt mit Verrichtung der Anpassungs- bzw. mit der Abnahme der Reparaturleistung. Im Übrigen wird für die Haftung des Hörgeräteherstellers auf die nachstehende Ziffer III. / 2. verwiesen. - Rücktrittsvorbehalt
Ergibt sich trotz vorheriger fachgerechter Prüfung erst im Laufe einer sachgemässen Bear-beitung, dass der Auftrag zur Anpassung oder Reparatur des Gerätes nach den Massstäben üblicher fachgerechter Leistung unausführbar ist, kann der Hörgeräteakustiker vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines solchen Rücktritts vom Vertrag durch den Hörgeräteakustiker hat der Kunde nur einen Anspruch auf die Rückgabe des Gerätes. Kosten werden vom Kunden in diesem Fall nicht erhoben. Für den Fall der Kostenübernahme durch einen Kostenträger wird eine Kostenpauschale mit diesem abgerechnet.
3. Gemeinsame Bestimmungen
- Privatrechtsverhältnis / Versicherungsleistungen Dritter
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Hörgeräteakustiker sind privatrecht-licher Natur. Der Kunde ist grundsätzlich zur Zahlung der Lieferung und/oder Leistung des Hörgeräteakustikers verpflichtet. Der Kunde wird von dieser Verpflichtung nur befreit, soweit eine verbindliche Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversicherungsträgers oder einer Krankenversicherung vorgelegt wird, welche die Entgelte für den Kauf und/oder die Leistun-gen des Hörgeräteakustikers abdeckt. Entspricht eine Kostenübernahmeerklärung nicht den mit dem Kunden vereinbarten Kosten für eine Lieferung und/oder Leistung des Hörgerä-teakustikers, wird sie nur als Kostenzuschusserklärung angenommen. Der Kunde bleibt zur Zahlung des nicht bezuschussten Betrages gegenüber dem Hörgeräteakustiker verpflichtet. Kunden, die bei Auftragserteilung keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialversiche-rungsträgers vorlegen, sind Selbstzahler. Im Übrigen bleibt der Kunde gegenüber dem Hörge-räteakustiker zur Zahlung verpflichtet. - Haftung
Bei Vertragsverletzungen und in Fällen einer ausservertraglichen Haftung haftet der Hörgerä-teakustiker grundsätzlich für den nachgewiesenen Schaden, soweit er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit wird die Haftung auf den Be-trag, welcher zwischen dem Kunden und dem Hörgeräteakustiker für die entsprechenden Arbeiten vereinbart war, für die entsprechende Vergütung beschränkt; die Haftung für vor-sätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ist nicht beschränkt. Für allfällige Folgeschäden und indirekte Schäden haftet der Hörgeräteakustiker nicht. Bei Ansprüchen des Kunden auf-grund des Produkthaftpflichtgesetzes sowie bei Ansprüchen aufgrund von Körperschäden ist die Haftung des Hörgeräteakustikers nicht beschränkt. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem materiellem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz des Hörgeräteakustikers, vorbehältlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstands-vorschriften.